|
Welche Werbung ist letztendlich erlaubt?
In einer Alleinstellungswerbung behauptet der Werbende, dass entweder er selbst, eine seiner Marken oder ein Produkt (Dienstleistung) eine Spitzenstellung auf dem Markt einnimmt. Dies war schon immer erlaubt. Allerdings muss der Werbende seine Spitzenstellung beweisen können. Typische Alleinstellungswerbemaßnahmen beinhalten Superlative wie „Der Beste“ oder „der Größte“. Doch während sich die Größe eines Unternehmens oder eines Produktes noch objektiv bestimmen lässt, hängt die Güte eines Produkts oder einer Dienstleistung von zu vielen Merkmalen ab. Die Sonderstellung des Werbenden sollte in jedem Fall dauerhaft sichergestellt sein.
Unter Hausvergleiche fallen alle Vergleiche, in denen der Werbende einen Bezug zu Produkten der eigenen Produktpalette herstellt. Typisch für solche Werbemaßnahmen sind Slogans wie „Der neue Almighurt – jetzt noch fruchtiger“ etc.
Seit der Gesetzesänderung vom 23. April 1998 sind mittlerweile auch Preisvergleiche erlaubt. Neu ist ebenfalls, dass die Konkurrenz direkt beim Namen genannt werden darf. Beispielsweise könnte die Drogeriemarktkette dm im Sommer damit werben, dass es Sonnencreme der Firma Piz Buin billiger verkauft als die Konkurrenten Schlecker und kd. Nicht zulässig wäre der Vergleich, wenn dm behaupten würde, sie seien preiswerter als die Konkurrenz, denn auch zu allgemein formulierte Werbebotschaften sind nicht zulässig. Zulässig wäre die Aussage dann, wenn tatsächlich alle Produkte billiger zu erstehen wären. Ansonsten müsste die Formulierung konkreter gefasst sein: „Das neue Ferry Ultra gibt es bei uns billiger als bei Schlecker und kd. Das Kriterium „preiswert“ wird von zu vielen Faktoren bestimmt.
Nur solche Produkte oder Dienstleistungen dürfen miteinander verglichen werden, die für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung geschaffen worden sind. Während sich bei Waren die Vergleichbarkeit in der Regel unproblematisch gestaltet, sieht das bei Dienstleistungen schon ganz anders aus. Diese setzen sich in der Regel aus wesentlich komplexeren Merkmalen zusammen, so dass die Vergleichbarkeit erschwert wird. Mitunter wird die Forderung nach einem objektiv nachprüfbaren Vergleich unmöglich.
Vorsicht ist auch bei Sonderangeboten angebracht. In § 2,3 UWG heißt es, dass bei Angeboten mit besonderem Preis der Anfang und das Ende für die Sonderangebotsaktion eindeutig angegeben werden müssen. Für Furore sorgte die Aktion des kd während der Fußball-Weltmeisterschaft in Südkorea und Japan. Die Kette hatte für jedes Tor der deutschen Nationalmannschaft einen Preisrabatt von 5% auf sämtliche Produkte der Marken Adidas und Nivea Beauté gewährt. Das Angebot war jeweils bis zum nächsten Deutschland-Spiel gültig.
Zur Einschränkung des Sonderangebotes empfiehlt es sich für den Werbenden, zu vermerken, dass das Angebot nur gilt, „Solange der Vorrat reicht“. Zum einen erzielt der Werbende damit einen Dringlichkeitseffekt, zum anderen verliert der Käufer den Rechtsanspruch, ein Produkt nachgeliefert zu bekommen. kd hingegen sicherte den Kunden entgegen ihrer rechtlichen Verpflichtung sogar eine Nachlieferung vergriffener Produkte zu – und nahm damit Gewinneinbußen zugunsten des Werbeeffekts in Kauf.
Erscheinungsformen vergleichender Werbungdirekter Vergleichexplizite Nennung des Wettbewerbers oder eine seiner Marken
indirekter VergleichWerbung ist so gestaltet, dass Konsumenten mit entsprechender Markenkenntnis den Wettbewerber oder dessen Marken identifizieren können
Bezugnehmende Werbung (Rechtswissenschaftliche Terminologie):A) Persönlich vergleichende Werbung (Verboten)Es wird auf die Person des Wettbewerbers Bezug genommen (z.B. durch persönliche Herabsetzung) B) Anlehnende vergleichende WerbungDie Bezugnahme auf ein Konkurrenzprodukt erfolgt in positiver Form. Durch den Vergleich soll das beworbene Produkt mit dem Konkurrenzprodukt in wesentlichen Eigenschaften gleichgestellt werden. C) Kritisierende vergleichende WerbungDie Vorzüge des eigenen Produkts werden durch die Kritik an den Leistungen des Wettbewerbers hergestellt.
Literatur
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||